tripod Posted March 13, 2021 · Edited March 13, 2021 by tripod Ich bin neu im DKB Depot und habe vor 3 Tagen meinen ersten Sparplan eröffnet. Bis jetzt steht da immer noch "Beantragt". Wie lange dauert das denn in der Regel bis der Sparplan aktiv ist? Oder wird der zur ersten Ausführung am 20. März aktiv? Share this post Link to post
FloG Posted March 13, 2021 vor 37 Minuten von tripod: Wie lange dauert das denn in der Regel bis der Sparplan aktiv ist? Oder wird der zur ersten Ausführung am 20. März aktiv? Bis zur ersten Ausführung steht dort „beantragt“. Gruß flo Share this post Link to post
SvenDom Posted March 13, 2021 vor 11 Minuten von FloG: Bis zur ersten Ausführung steht dort „beantragt“. Gruß flo Richtig! tripod, mach dir keine Kopf, die Ausführung wird klappen zum 20.3.! Hat es bei mir zumindest bisher immer. Ich weiß nicht warum das dort so lange steht, hat möglicherweise technische Gründe. Aber ok, wenn's letztlich klappt... Share this post Link to post
BarbarossaII Posted April 1, 2021 · Edited April 1, 2021 by BarbarossaII Guten Tag zusammen, "beglückt" die DKB auch euch regelmäßig mit inhaltslosen Benachrichtigungen zu Beschlüssen von ETF KAGs ? Oder hatte ich schlicht Pech, dass meine KAG aktuell "mitteilungsfreudig" ist? In den letzten 12 Monaten hatte ich mehrere Meldungen im DKB Online-Postfach, dass es beim von mir gehaltenen SPDR MSCI ACWI IMI UCITS ETF (ISIN: IE00B3YLTY66) Beschlüsse der KAG gegeben habe. Konkrete Infos waren in der Benachrichtigung nicht enthalten, außer dass man mir Detailinfos gern auf Nachfrage zur Verfügung stellt. (hab die Infos dann auch per Mail gekriegt; waren bisher nice-to-have-Infos der KAG a la "ergänzend zu unserem Verkaufs-Prospekt informieren wir: Pandemien können Auswirkung auf Börsenkurse und ETF Werte haben" ,...,usw.) Dass ich über die KAG Beschlüsse informiert werde, ist ok. Genervt hat mich, dass dies nicht unter Beifügen der Original-Nachricht der KAG läuft, sondern nur "im Keller brennt Licht" gemeldet wird und der Kunder aktiv werden muss: entweder aktives Bitten um Weiterleitung der eigentlichen Nachricht oder aber Pokern, dass es nicht so wichtig sein wird, und ignorieren. Leider konnte/wollte der Kundendienst das nicht so einstellen, dass ich gleich (zusätzlich) die eigentliche Nachricht ins Online-Postfach erhalte. Danke & Gruß, Barbarosse II Share this post Link to post
vanity Posted April 1, 2021 Sei froh, dass du keine ETF von UBS im Depot hast ... (6 Nachrichten im März bei 2 ETF) Share this post Link to post
intInvest Posted April 1, 2021 vor 2 Stunden von BarbarossaII: Leider konnte/wollte der Kundendienst das nicht so einstellen, dass ich gleich (zusätzlich) die eigentliche Nachricht ins Online-Postfach erhalte. Hab ich auch bemängelt. Sollen sie’s halt einfach direkt ins Postfach stellen so wie bei OnVista. Immer dieses nachfragen nervt. Share this post Link to post
Vango Posted April 1, 2021 War bei mir auch schon 2x, finde es auch schwachsinnig, das man nicht gleich die Info mitgeschickt bekommt. Auf Nachfrage hab ich zwar schnell die eigentliche Info dann bekommen, aber halt sehr umständlich. Und letztendlich war es bei mir auch nichts besonderes. Share this post Link to post
frogger321 Posted April 20, 2021 · Edited April 20, 2021 by frogger321 Vom 19.04-16.05. gibt es eine gratis ETF Aktion für >100 ETF Mindestordervolumen 1.000€, Ausführungsplatz Baader Bank https://www.dkb.de/privatkunden/aktion-etf-amundi-lyxor/ Share this post Link to post
Mangalica Posted April 20, 2021 vor 56 Minuten von frogger321: Vom 19.04-16.05. gibt es eine gratis Sparplan Aktion für >100 ETF. Mindestordervolumen 1.000€, Ausführungsplatz Baader Bank. Nein, keine Sparplanaktion, sondern für manuelle Käufe. Share this post Link to post
frogger321 Posted April 20, 2021 vor einer Stunde von Mangalica: Nein, keine Sparplanaktion, sondern für manuelle Käufe. falsch gelesen und korrigiert, danke Share this post Link to post
tobi444 Posted April 20, 2021 Das sind leider nur die ETFs, die es auch zuvor schon für 3,49€ (ab 1.000€, über die Baader Bank, bis 31.12.2021) zu kaufen gab. Share this post Link to post
DennyK Posted April 20, 2021 Bei der Gettex/Baader Bank gibt es ja offiziell gar keine Ordergebühren, das ist wohl einer der Gründe warum dort Smartbroker ab 500€ Kaufsumme auch 0€ Gebühren verlangt und Scalable auch dort alles abwickelt. Das die DKB hier als "Angebot" verkauft ist in meinen Augen echt erschreckend. Wenn es Xetra oder so wäre, aber Gettex. Share this post Link to post
tman Posted May 5, 2021 · Edited May 5, 2021 by tman Bei mir waren es in dieser Woche beim ARERO 25,- € für 20 Anteil über die KAG im DKB-Depot. Ich dachte, das sei kostenlos oder maximal 10€ für unter 10.000 € Kurswert. Weiß jemand, ob das früher kostenlos war und somit das BGH-Urteil gelten könnte? Auch war die Berechnung schräg. Die Teilfreistellung wurde m.E. nicht richtig berechnet oder machen die Fifo? Ich dachte Durchschnitt der Einkaufkurse, wie im Depot ausgewiesen. Share this post Link to post
Bassinus Posted May 5, 2021 · Edited May 5, 2021 by Bassinus vor 7 Minuten von tman: machen die Fifo? Ja, zwingend. Zitat Ich dachte Durchschnitt der Einkaufkurse, wie im Depot ausgewiesen. Nein. Eventuell biete dein Broker ne Steuersimulation. Dann hättest du es schon gesehen. Share this post Link to post
west263 Posted May 5, 2021 vor 3 Minuten von tman: Weiß jemand, ob das früher kostenlos war und somit das BGH-Urteil gelten könnte? früher interessiert nicht. Schau im aktuellen Preis Leistungsverzeichnis nach, wie die Kosten sind. Die Broker sind verpflichtet, vor dem Verkauf eine Kostenaufstellung anzuzeigen. Hast Du dir diese angesehen? Ich gehe mal von nein aus, den dann hättest Du die anfallenden Kosten vor dem Verkauf gewusst. vor 4 Minuten von tman: Die Teilfreistellung wurde m.E. nicht richtig berechnet oder machen die Fifo? natürlich gilt FIFO und dann kommt die Teilfreistellung vor 5 Minuten von tman: Ich dachte Durchschnitt der Einkaufkurse, wie im Depot ausgewiesen. Grundlagenwissen, dir fehlt noch so einiges und vor deinem nächsten Kauf oder Verkauf solltest Du dich dringend besser informieren. Share this post Link to post
Geldhaber Posted May 5, 2021 vor 4 Minuten von west263: vor 12 Minuten von tman: Weiß jemand, ob das früher kostenlos war und somit das BGH-Urteil gelten könnte? früher interessiert nicht. "Früher" könnte in Hinblick auf das BGH-Urteil eben doch von Interesse sein. Dass DKB - wie andere Banken auch - ihre Preise veröffentlichen, ist ja unbestritten. Die Frage ist nur, ob diese Preise auch wirksam vereinbart wurden. Share this post Link to post
west263 Posted May 5, 2021 vor 2 Minuten von Geldhaber: "Früher" könnte in Hinblick auf das BGH-Urteil eben doch von Interesse sein. Dass DKB - wie andere Banken auch - ihre Preise veröffentlichen, ist ja unbestritten. Die Frage ist nur, ob diese Preise auch wirksam vereinbart wurden. geht das aktuell nicht nur darum, das es nicht mehr dieses stillschweigende Einverständnis geben könnte? oder von welchem Urteil ist hier die Rede? Was habe ich verpasst / übersehen / überlesen? Share this post Link to post
Bassinus Posted May 5, 2021 · Edited May 5, 2021 by Bassinus vor 12 Minuten von west263: stillschweigende Einverständnis geben könnte? oder von welchem Urteil ist hier die Rede? Was habe ich verpasst / übersehen / überlesen? Genau. Und sollte das unwirksam sein, wären alle Gebührenänderungen bis dahin unwirksam und die Gebühr könnte aufgrund der Verjährung bis 2018 vom Kunden zurück gefordert werden. Bei meinem Beispiel - OnVista Sparplan sollte das allerdings nicht gelten, da man bei Neuabschluss des Sparplans ja immer die jetzigen Bedingungen akzeptieren muss (aktiv - nicht stillschweigend). Könnte sich nur lohnen für alle die ihre Sparpläne nie gelöscht und neu angelegt haben. Share this post Link to post
Geldhaber Posted May 5, 2021 vor 4 Minuten von west263: geht das aktuell nicht nur darum, das es nicht mehr dieses stillschweigende Einverständnis geben könnte? @west263 Ja, darum geht es. Die Gebühren, die einem vor einer Transaktion angezeigt werden, sind aber doch nicht individuell vereinbart, sondern einfach nur eine Wiedergabe des PLV. In eine Änderung (Preiserhöhung) hat der Kunde stillschweigend eingewilligt - oder eben auch nicht (BGH). Aus der BGH-Presseerklärung: Zitat Die Klauseln, die so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Beklagten mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr betreffen, halten der eröffneten AGB-Kontrolle nicht stand. Aber warten wir die Urteilsbegründung ab, dann haben wir (hoffentlich) Klarheit. Share this post Link to post
west263 Posted May 5, 2021 vor 5 Minuten von Bassinus: Und sollte das unwirksam sein, wären alle Gebührenänderungen bis dahin unwirksam und die Gebühr könnte aufgrund der Verjährung bis 2018 vom Kunden zurück gefordert werden. Soll das jetzt heißen, alle Käufe und Verkäufe könnten dann zu den Kosten von 2018 rückabgewickelt werden? @Geldhaber, Danke Share this post Link to post
Bassinus Posted May 5, 2021 vor 1 Minute von west263: Soll das jetzt heißen, alle Käufe und Verkäufe könnten dann zu den Kosten von 2018 rückabgewickelt werden? @Geldhaber, Danke Muss man das Urteil im Wortlaut abwarten. Wenn von genereller Unwirksamkeit der AGB ausgeht - ja. Dann sogar ohne Gebühren - da die Geschäftsgrundlage als ganzes gefehlt hat. Wenn nur die Änderungen betroffen sind - müsste die Differenz zurück forderbar sein. Außer es handelt sich tatsächlich nur um stillschweigende Gebührenerhöhungen für Kontoführung etc. nicht aber um aktive Gebühren wie Kauf- Verkaufskosten die immer wieder neu angezeigt werden bevor man auf bestätigen klickt. Einfach noch paar Tage gedulden. Share this post Link to post
west263 Posted May 5, 2021 vor 6 Minuten von Bassinus: Einfach noch paar Tage gedulden. ahh ok, Danke für die genaue Erklärung. Ich dachte, es würde "nur" um dieses Einverständnis gehen. Das da dann noch die Gebühren und Kosten mit dranhängen, war mir nicht bewusst. Muss allerdings auch gestehen, das ich mich nicht sehr tief mit der Materie beschäftigt habe. Share this post Link to post
Geldhaber Posted May 5, 2021 · Edited May 5, 2021 by Geldhaber vor 10 Minuten von Bassinus: Muss man das Urteil im Wortlaut abwarten. Wenn von genereller Unwirksamkeit der AGB ausgeht - ja. Dann sogar ohne Gebühren - da die Geschäftsgrundlage als ganzes gefehlt hat. Wenn nur die Änderungen betroffen sind - müsste die Differenz zurück forderbar sein. Außer es handelt sich tatsächlich nur um stillschweigende Gebührenerhöhungen für Kontoführung etc. nicht aber um aktive Gebühren wie Kauf- Verkaufskosten die immer wieder neu angezeigt werden bevor man auf bestätigen klickt. Einfach noch paar Tage gedulden. Genau. Momentan ist das alles noch "Kaffeesatzleserei" - von mir, aber auch von der Stiftung Warentest, die schon Mustertexte für Rückforderungen erstellt hat: https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/ Share this post Link to post
tman Posted May 5, 2021 Danke Basinius, West und Gelder für die schnellen Antworten. Ich werde mal wegen der 25 € nachfragen, angezeigt wurde mir nichts ... Share this post Link to post