radler2 25. August vor 32 Minuten von OSO: diese Wertentwicklung hätte ich auch gern. Ich auch - das sind nur fiktive Zahlen, um die Idee einfach zu erklären. Es sind auch ungünstige Szenarien möglich, in denen das Vorgehen zu einer Minderrendite führt. Die Frage ist, welche überwiegen. Für eine quantitative Betrachtung, müßte man die Strategie in einer Monte-Carlo-Simulation durchspielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter 25. August · bearbeitet 25. August von B2BFighter Habe nun Antwort der Debeka hinsichtlich der Überführung eines bestehenden Riester-Vertrages (Rentenversicherung aus 2005) Kurz zusammengefasst: ✅ Was die Debeka anbietet Der bestehende Riester-Vertrag bleibt bestehen. Ich kann ab 1. Januar 2027 in die neue Förderung wechseln. Dabei sollen Garantiezinsen, Überschüsse und Kosten unverändert bleiben. Es ist kein Neuvertrag vorgesehen. Der Wechsel in die neue Förderung ist laut Debeka einmalig und unwiderruflich möglich. ❓ Was trotz Antwortschreiben noch unklar ist: Gilt der konkrete garantierte Rechnungszins von 2,75 % auch für die Beiträge, die ab 2027 noch eingezahlt werden bzw. für das daraus entstehende neue Deckungskapital? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 25. August Für mich hört sich nach einer verschwurbelten Darstellung folgender Situation an: du legst deinen Riestervertrag still und machst mit dem AVD weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 25. August vor 2 Stunden von Caveman8: Ich gehe nicht davon aus, nach 55 noch zu arbeiten. Dann würde ich die Zeit bis 65 über das Depot überbrücken und mit 65 die 30% Option ziehen. Da dann keine weiteren Einkünfte erzielt werden, dürfte die Steuer recht human sein. Ab 67 dann Rente und Auszahlung Rürup / Privatrente / Betriebsrente. Ja, das war auch mein erster Gedankengang, ob sich genau auf diese Art etwas optimieren lässt ... aber ist es im Endeffekt steuerlich nicht egal, ob du 65 die 30% im AVD-Depot ziehst und dann zwei Jahre nur mit diesem Geld überbrückst, oder ob du einfach Rürup/bAV/AVD alle auf Startalter 65 setzt? Wo genau sparst du denn da auf dein Gesamteinkommen betrachtet Steuern ein? Bei Riester war die 30% Option ja nur beliebt, weil die Rentenphase oft einfach arschteuer war und noch weniger Rendite gebracht hat. Da konnte man dann wenigstens 30% des Guthabens vor "retten". Beim AV-Depot sollte es mit einem kostenneutralen Entnahmeplan denke ich eigentlich keinen Vorteil haben ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yamiko 25. August vor 8 Minuten von s1lv3r: Bei Riester war die 30% Option ja nur beliebt, weil die Rentenphase oft einfach arschteuer war und noch weniger Rendite gebracht hat. Da konnte man dann wenigstens 30% des Guthabens vor "retten". Beim AV-Depot sollte es mit einem kostenneutralen Entnahmeplan denke ich eigentlich keinen Vorteil haben ... Wenn Du das Rentenalter erreichst und die 30% Option ziehst, kannst Du sicher noch etwas mit dem Ersparten anstellen. Das Erleben des Auszahlplanendes ist hingegen nicht garantiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DennyK 25. August vor 4 Stunden von JackN: Ich habe mich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Da ich Stand heute nicht plane meinen Lebensabend in Deutschland zu verbringen, sondern möglicherweise sogar außerhalb der EU, ist das Produkt für solche Fälle gänzlich uninteressant. Ich würde auch in diesem Fall sagen, das es auf den Zeitraum bis zur Rente ankommt. Ich denke man sollte den Fremdkapitalhebel nicht ignorieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister 25. August vor 2 Stunden von B2BFighter: ❓ Was trotz Antwortschreiben noch unklar ist: Gilt der konkrete garantierte Rechnungszins von 2,75 % auch für die Beiträge, die ab 2027 noch eingezahlt werden bzw. für das daraus entstehende neue Deckungskapital? Wenn du den bestehenden Vertrag behältst, ändert sich nichts. Du kannst dabei entscheiden ob du das alte Fördersystem beibehalten möchtest oder auf das neue Fördersystem wechseln möchtest. In beiden Fällen bleibt der Vertrag so bestehen, wie er ist. Das ist kein nettes Angebot der Debeka - das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 26. August vor 9 Stunden von s1lv3r: aber ist es im Endeffekt steuerlich nicht egal, ob du 65 die 30% im AVD-Depot ziehst und dann zwei Jahre nur mit diesem Geld überbrückst, oder ob du einfach Rürup/bAV/AVD alle auf Startalter 65 setzt? Wo genau sparst du denn da auf dein Gesamteinkommen betrachtet Steuern ein? Ab 67 kollidieren die Auszahlungen dann mit der Rente (wenn es die dann noch geben sollte ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 26. August · bearbeitet 26. August von radler2 vor 11 Stunden von s1lv3r: Ja, das war auch mein erster Gedankengang, ob sich genau auf diese Art etwas optimieren lässt ... aber ist es im Endeffekt steuerlich nicht egal, ob du 65 die 30% im AVD-Depot ziehst und dann zwei Jahre nur mit diesem Geld überbrückst, oder ob du einfach Rürup/bAV/AVD alle auf Startalter 65 setzt? Wo genau sparst du denn da auf dein Gesamteinkommen betrachtet Steuern ein? Nein, das ist nicht egal, da Riester und AVD der Steuerprogression unterliegen. Wenn man im Entnahmejahr keine Einkünfte hat, kann auf die Einmalentnahme weniger Steuer anfallen als auf die Auszahlungen nach Rentenbeginn. Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, können aber KV-Beiträge anfallen, bei der PKV ist das nicht so. Da muß man also genau nachrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 26. August vor 4 Minuten von radler2: Nein, das ist nicht egal, da Riester und AVD der Steuerprogression unterliegen. Wenn man im Entnahmejahr keine Einkünfte hat, kann auf die Einmalentnahme weniger Steuer anfallen als auf die Auszahlungen nach Rentenbeginn. Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, können aber KV-Beiträge anfallen, bei der PKV ist das nicht so. Da muß man also genau nachrechnen. Das ist ein interessanter Punkt, an den ich noch gar nicht gedacht habe. Wie ist man denn da KV-versichert? Nehmen wir an, man hört mit 65 auf zu arbeiten und kündigt einfach selbst. Einen Rentenantrag bei der GRV stellt man noch nicht. Das hat man erst mit 66 oder 67 vor. Man war bisher immer Pflichtmitglied in der GKV. Wie ist man denn da in der Übergangszeig KV-versichert? Meldet man sich arbeitslos mit Sperre wegen eigener Kündigung? Läuft das so überhaupt? Oder wird man freiwilliges KV Mitglied in dieser Zeit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Donaurenner 26. August Wenn der Riestervertrag bestehen bleibt , dann bleiben auch die kosten bestehen. Die müsste man erstmal kennen . ?? Sind bestimm mehr als 2,5% Sparzins. Von daher ergibt sich ehrlich gesagt keine andere Wahl , den RV ins AVD mit zu nehmen und hoffen das der gewählter ETF über 3% Rendite im Jahr abwirft. Das ist aber durchaus gegeben wenn nicht sogar 13-20%. Das einzige was man nicht hat ist die Garantie die du dadurch verlierts. Das wäre ein Risiko für dich. Aber wenn man die Nachrichten und die Weltwirtschaft etwas im Auge hat, ist das Risiko schon etwas kleiner. Fakt ist für diejenige die schon länger ein RV hat ist das wohl die beste Wahl ins AVD zu wechseln die Steuer sind gleich und die monatliche Auszahlungen sind höher. Wenn man keine Steuern zahlen will dann nur geht nur ein Sparplan mit regelmäßigen kauf von Edelmetallen die man sich ins Schließfach legt unter 2000€ Stückwert. RV bleibt nicht Steuerfrei es sei denn , du machts ihn Platt und zahlst die Förderung zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Donaurenner 26. August @satgar Man kann zu jeder Zeit aufhören zu Arbeiten. Dann muss man sich selber KV. Das ist nicht gerade billig. Anderes geht , wenn man " Krank" wird kannst bist jetzt noch 72 Wochen Krankengeld beziehen . Anschließend gehst du in die Arbeitslosigkeit über 24 Monate . Dann kannst du in Rente gehen. Krankengeld und Arbeitslosengeld sind Sozialversicherung Pflichtig d.H du Zahlst in die Kassen. Unter dem Strich kostet die das ca. unter 10€ monatliche an Rente. Das gilt bis jetzt. Was Pinocchio jetzt vor hat steht noch nicht fest. Aber besser geht es wohl nicht , wenn man schon 61 ist würde ich diesen weg jetzt gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 26. August vor 15 Minuten von radler2: Nein, das ist nicht egal, da Riester und AVD der Steuerprogression unterliegen. Wenn man im Entnahmejahr keine Einkünfte hat, kann auf die Einmalentnahme weniger Steuer anfallen als auf die Auszahlungen nach Rentenbeginn. Ja ... Riester, bAV, Rürup, GRV und das AVD unterliegen aber alle der Steuerprogression ... ob ich jetzt aus dem AVD die 30% entnehme und dafür dann alle übrigen Entnahmen ein Jahr später starte oder alles im gleichen Jahr starte, im Endeffekt sehe ich nicht wo es da einen substantiellen Unterschied in der kompletten Steuerlast über den Gesamtzeitraum gibt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 26. August vor 3 Minuten von s1lv3r: ein Jahr später starte oder alles im gleichen Jahr starte, im Endeffekt sehe ich nicht wo es da einen substantiellen Unterschied in der kompletten Steuerlast über den Gesamtzeitraum gibt? Doch. Wenn du in dem Entnahmejahr keine einkommenssteuerpflichtige Einnahmen hat, sparst du auf die Einmalentnahme Steuern. Bis zum Grundfreibetrag werden gar keine Steuern fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
radler2 26. August vor 31 Minuten von satgar: Nehmen wir an, man hört mit 65 auf zu arbeiten und kündigt einfach selbst. Solange du Leistungen aus der KV- oder Arbeitslosenversicherung bekommst, bleibst du pflichtversichert (auch in der Sperrzeit). Damit fallen keine KV-Beiträge auf Kapitalerträge & Co an. Bekommst du keine Leistungen, kannst du dich freiwillig GKV-versichern. Dann fallen auf diese Einkünfte Beiträge an - zumindest, wenn man über den Mindestbeitrag hinaus kommt. Man muß dann halt das für die Überbrückung notwendige Kapital rechtzeitig aus dem Depot entnehmen und in Fest- oder Tagesgeld überführen. Einen ETF mit fettem Gewinn in dieser Zeit zu verkaufen wäre doof. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 26. August vor 9 Stunden von s1lv3r: Ja ... Riester, bAV, Rürup, GRV und das AVD unterliegen aber alle der Steuerprogression ... ob ich jetzt aus dem AVD die 30% entnehme und dafür dann alle übrigen Entnahmen ein Jahr später starte oder alles im gleichen Jahr starte, im Endeffekt sehe ich nicht wo es da einen substantiellen Unterschied in der kompletten Steuerlast über den Gesamtzeitraum gibt? Zumindest die GRV wird man künftig aber nicht mehr mit 65 Jahren starten lassen können. Da kann das Jahr doch dann gut für die 30% Option genutzt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone 26. August vor 6 Minuten von Caveman8: Zumindest die GRV wird man künftig aber nicht mehr mit 65 Jahren starten lassen können. Abgesehen das noch nichts beschlossen ist, ist doch für die GRV als frühestmögliches Start-Alter (mit Abschlägen) für langjährig Versicherte doch zur Zeit 64 Jahre anstelle von 63 Jahre im Gespräch - 65 Jahre würde also weiterhin gehen. Oder ist das ein Polemik-Beitrag a la "GRV wird es eh nicht mehr geben...alles geht den Bach runter "? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister 26. August vor 17 Minuten von Someone: Abgesehen das noch nichts beschlossen ist, ist doch für die GRV als frühestmögliches Start-Alter (mit Abschlägen) für langjährig Versicherte doch zur Zeit 64 Jahre anstelle von 63 Jahre im Gespräch - 65 Jahre würde also weiterhin gehen. Das, was momentan im Gespräch ist (Vorschlag der Rentenkommission), ist, dass man mit Abschlägen maximal 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen kann – das wäre zu Beginn 64 Jahre und x Monate. Diese Grenze wird aber je nach Alter und Entwicklung der Lebenserwartung automatisch weiter steigen. Bei Riester 2.0 kann man übrigens frühestens ab 65 die Rente aus dem Vertrag beziehen (Riester 1.0: 63 Jahre). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 26. August · bearbeitet 26. August von satgar vor 18 Minuten von whister: (Riester 1.0: 63 Jahre) Da sind es 62. Und bei ganz alten Riestern aus der Zeit, als das eingeführt wurde, ist es sogar nur 60. Ab Vertragsbeginn 01.01.2012 galt 62, davor 60. Hat man also vielleicht eine günstige Police mit 3,25% Höchstrechnungszins, Endalter 60 und einer damaligen sterbetafel, könnte es sein, dass man sowas behalten sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JamesBond 26. August vor einer Stunde von whister: Das, was momentan im Gespräch ist (Vorschlag der Rentenkommission), ist, dass man mit Abschlägen maximal 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen kann – das wäre zu Beginn 64 Jahre und x Monate. Diese Grenze wird aber je nach Alter und Entwicklung der Lebenserwartung automatisch weiter steigen. Bei Riester 2.0 kann man übrigens frühestens ab 65 die Rente aus dem Vertrag beziehen (Riester 1.0: 63 Jahre). Momentan ist im Gespräch, dass man max. 3 Jahre vor der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen kann. Z.B. BJ. 1964 dann mit 64 Jahren. Wenn sich dann die Regelaltersgrenze erhöht, steigt auch das früheste Eintrittsalter. Also irgendwann Mal auch auf 65 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 26. August vor 2 Stunden von Someone: Oder ist das ein Polemik-Beitrag a la "GRV wird es eh nicht mehr geben...alles geht den Bach runter "? Nö, nüchterne Betrachtung. Ich bin Mitte 30. In 30 Jahren wird man recht sicher nicht mehr mit 65 in Rente gehen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubner 27. August https://de.scalable.capital/altersvorsorgedepot kann man jetzt als neues Produkt hinzufügen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlindesHuhn88 27. August Wie plant ihr das? Habe so in die Richtung gedacht: 1x das Depot bei SC für mich und ein Kind 1x das Depot bei ing für Frau und ein Kind Meinst das funktioniert immer macht Sinn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michaael 27. August Guten Tag, bisher habe ich meine Altersvorsorge selbst vorgenommen (ETF´s) , ohne Riester etc. Ich bevorzuge Flexibilität und Selbstbestimmung. Nun wurde eine neue Reform beschlossen und es wurde hier schon ausgiebig darüber diskutiert. Meine Frage an euch, ohne das ich die ganzen Posts nachlesen brauch. Zu welcher Erkenntnis seit ihr gekommen ? Gibt es gewisse Punkte, die man definitiv auf den Schirm haben sollte? Gibt es Nachteile, die man nicht vernachlässigen sollte? Ggf. überlege ich, die Förderung in Anspruch zu nehmen, ebenfalls kann man überlegen, ob man die Förderung auch für sein Kind in Anspruch nehmen sollte. Ich danke euch im voraus für eure Zeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas900 27. August Hallo zusammen, ich habe jetzt bei Scalable auch schonmal das Depot angelegt und mich mit dem AVD beschäftigt. Ich verstehe das Depot wie folgt: Man bespart ein ETF Depot welches als "Mantel" das AVD Depot hat. Aktuell gibt es Anbieter wie Trade Republik und Scalable die das kostenlos anbieten, man zahlt nur die normalen Kosten der ETFs im AVD. Bis zu 1.800 € (150 € im Monat) gibt es einen staatlichen Zuschuss von 540 € im Jahr geschenkt plus Kinderzulage falls Kinder vorhanden sind In der Steuererklärung erfolgt eine Günstiger-Prüfung. Ich setze als die 1800 € + 540 = 2340 € als Sonderausgabe ab. Wenn ich darauf ansonsten 35% Steuern gezahlt hätte, wären das 819 € gewesen. Diese kann ich steuerlich geltend machen aber nur abzüglich des Zuschuss von 540 €. Sprich ich würde in der Steuererklärung 819-540=279 € zurück bekommen. Während der gesamten Ansparphase zahlt mein keine Abgeltungssteuer oder Vorabpauschale. Auch nicht wenn man innerhalb des Depot umschichtet Mit Beginn des Renteneintritts wird das Geld als monatliche Rente ausgezahlt, wobei man bis zu 30% auch als Einmalzahlung erhalten kann. Diese Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert Die Zahlungen sind so gestaltet, dass sie bis zum 85ten Lebensjahr ausreichen sollen Besonders bezüglich der Besteuerung überlege ich aber noch, ob ich das richtig verstanden habe: Der effektive Vorteil ist A) die Steuerersparnis auf die Einzahlung, also vielleicht 35%. Der Preis dafür ist die nachgelagerte Besteuerung im Alter, wo man i.d.R. aber weniger Steuern aufgrund eines geringeren Einkommen bezahlt und dadurch einen Steuerstundungseffekt hat. B) Die Ersparnis der Kapitalertragssteuer. Diese zahle ich garnicht. Wenn das alles stimmt, ist das AVD für mich ein No-Brainer. Man muss mit der Renten Auszahlung leben können aber rein steuerlich ist das AVD ein erheblicher Vorteil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag