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Belgien

Erscheint jetzt nach dem Einloggen bei der Targobank:

 

Zitat

Vereinfachung Ihres Online-Banking-Zugangs


Die TAN bei jedem Login entfällt, wenn:

  • Ihr letzter Login nicht älter als 90 Tage ist und
  • Sie regelmäßig das gleiche Endgerät benutzen und
  • dort Cookies nicht gelöscht werden.

Wichtig:

Beim Login ohne TAN sind sensible Informationen (z.B. Ihre Adresse) und Transaktionen, die älter als 90 Tage sind, nicht direkt verfügbar. Um darauf zuzugreifen wird eine TAN abgefragt. Die Brokerage Session-TAN wird damit abgelöst.

 

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Maikel
vor 2 Stunden von Belgien:

Erscheint jetzt nach dem Einloggen bei der Targobank:

 

 

Na endlich.

 

Relativiert allerdings meine Äußerung in diesem Thread zu den "vertrauenswürdigen" Ü-Vorlagen.

Demnach wären solche Überweisungen jetzt auch ganz ohne TAN möglich.

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Maikel

Ich hatte es irgendwie schon geahnt: Um an die aktuellen Dokumente ranzukommen, braucht es doch wieder eine TAN.

Also nutzt (mir) der TAN-freie Zugang (fast) nix.

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Geldhaber

Nach dem Einloggen erscheint bei mir inzwischen folgendes: 

targobank.thumb.png.07cc3eeba32ac0fe102e68fa60842af5.png

Bemerkenswert ist der vorletzte Satz: 

Zitat

Wichtig: Ab dem 04.10.2021 wird Ihre Rückmeldung beim Login in das Online-Banking zwingend erforderlich.

Verstehe ich das richtig? Entweder man stimmt zu oder man hat keinen Zugang zum Online-Banking mehr? - Das wäre ja äußerst radikal im Vergleich zu anderen Banken! 

Die Comdirect z.B. setzt eine Frist bis zum 31.10.2021 zu den neuen Bedingungen, die dann ab dem 1.11.2021 gelten. Stimmt man nicht zu, muss man allerdings mit Kündigung rechnen. (Dafür gibt es noch keine Frist.) 

Die Targobank hingegen will offenbar - wenn ich das richtig deute - die Zustimmung erzwingen und lässt einem nicht wirklich die Wahl, bei den alten Konditionen zu bleiben und sich ggf. kündigen zu lassen. 

 

Wie schätzt Ihr das Vorgehen der Targo ein? Ist dieser Zwang zur Zustimmung rechtlich zulässig? 

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Undercover

Warum nicht? Sie ändern die Bedingungen und du musst jetzt aktiv zustimmen.

Und wenn du das nicht machst wird das Konto eben gekündigt.

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Geldhaber

Gekündigt wird es nicht zwingend, sondern der Zugang wird blockiert, wenn ich das richtig verstehe. 

Also stimme ich zu und die Bank muss sich nicht überlegen, ob sie mir kündigen will oder nicht, ob ich profitabel bin oder nicht. 

Oder wie es bei der Comdirect ausgedrückt wurde: 

"In der Praxis sieht es so aus, dass wir zu gegebener Zeit prüfen werden, ob wir den Vertrag weiterführen werden. Das ist sicherlich im Wesentlichen davon abhängig, ob sich der Vertrag von der Kostenseite her von selber trägt oder nicht."

 

Die Targobank möchte offenbar eine hohe Zustimmungsquote forcieren. 

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Undercover
vor 16 Minuten von Geldhaber:

Gekündigt wird es nicht zwingend, sondern der Zugang wird blockiert, wenn ich das richtig verstehe. 

 

Das ist doch praktisch.

Dann kannst du damit nicht arbeiten und hast sofort Zeit zu überlegen ob du dieses Konto noch brauchst oder nicht.  :)

 

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Ramstein
vor 9 Stunden von Geldhaber:

Verstehe ich das richtig? Entweder man stimmt zu oder man hat keinen Zugang zum Online-Banking mehr? - Das wäre ja äußerst radikal im Vergleich zu anderen Banken! 

1. Vermutlich nicht.

2. Vermutlich nein.

Du musst eine Rückmeldung geben. Dazu werden sie dir (voraussichtlich) ja und nein anbieten und wenn du nein wählst, können/werden sie dir kündigen.

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Maikel
Am 18.5.2021 um 17:00 von Geldhaber:

Kürzlich auf meinem Kontoauszug "entdeckt": 

 

 

Nun also doch! 

Allerdings nicht so öffentlichkeitswirksam wie bei anderen Banken, die groß angekündigt hatten, Ihre Kontoumstellungen auszusetzen. 

 

Noch Anfang Mai (!) wollte mich die Targobank dazu bewegen/drängen, selbst das Kontomodell zu wechseln! Habe ich natürlich abgelehnt und gesagt, dass ich aufgrund des BGH-Urteils einfach abwarte, was passiert. 

Am 5. Mai hatte die Targobank schon "still und heimlich" ihre AGBs geändert: Der Passus mit den stillschweigenden Änderungen ist für Verbraucher entfallen. 

 

Sicherlich wird es zu einem späteren Zeitpunkt zur Umstellung der Kontomodelle kommen: Entweder "aktive Zustimmung" oder Kündigung, aber bis dahin warte ich ab. Dauert sicherlich noch einige Zeit und eine "angemessene Frist" für die aktive Zustimmung wird es auch geben.

 

Außerdem müssen Targobank & Co die "aktive Zustimmung" so ausgestalten, dass sie nicht unabsichtlich "gute" Kunden verlieren, die ihre Bankpost nicht lesen bzw. nicht beantworten, aber den Banken gute Gewinne einbringen. - Ich bin gespannt, wie die Banken das Problem lösen werden. 

(Es ging um das Best-Konto)

 

Ich habe auch das Best-Konto; war nicht zur Änderung gedrängt worden.

Sollte jetzt auch den Bedingungen aktiv zustimmen.

Im "offiziellen" PuL-Verzeichnis gibt es das Best-Konto nicht.

Ich hatte aber ein PuL mit dem Best-Konto in meinem Postfach.

Habe den (günstigen) Bedingungen zugestimmt.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Die Targo hatte einen P&L-Auszug für alle Kontomodelle nachgeliefert, die Bestandskunden noch haben, die Neukundern jedoch (meist schon seit längerer Zeit) nicht mehr angeboten werden und die bei der Targo nicht mehr im 'normalen' P&L-Verzeichnis auftauchen. Ich hatte zuvor bei der Targo nachgefragt, auf welcher Basis ich eine Zustimmung erteilen solle, wenn im mir zur Zustimmung vorlegeten Unterlagen das von mir genutzte Kontomodell (Best-Konto) gar nicht beschreben würde. Offenbar war ich nicht der einzige Kunde, der sie deshalb kontaktiert hat, so dass die Ergänzung nachgeliefert wurde.

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Geldhaber
Am 20.9.2021 um 09:02 von Ramstein:
Am 19.9.2021 um 23:18 von Geldhaber:

Verstehe ich das richtig? Entweder man stimmt zu oder man hat keinen Zugang zum Online-Banking mehr? - Das wäre ja äußerst radikal im Vergleich zu anderen Banken! 

1. Vermutlich nicht.

2. Vermutlich nein.

Du musst eine Rückmeldung geben. Dazu werden sie dir (voraussichtlich) ja und nein anbieten und wenn du nein wählst, können/werden sie dir kündigen.

Ok, danke! - Könnte wirklich sein, dass ab 4.10.2021 die Auswahl "ja" oder "nein" lautet (ich werde es erleben ;)). Den Online-Zugang sperren, obwohl noch (bis zur Kündigung) ein Vertragsverhältnis besteht, wäre nicht nur rabiat, sondern wohl rechtswidrig. 

 

Am 20.9.2021 um 09:16 von Maikel:
Am 18.5.2021 um 17:00 von Geldhaber:

Außerdem müssen Targobank & Co die "aktive Zustimmung" so ausgestalten, dass sie nicht unabsichtlich "gute" Kunden verlieren, die ihre Bankpost nicht lesen bzw. nicht beantworten, aber den Banken gute Gewinne einbringen. - Ich bin gespannt, wie die Banken das Problem lösen werden. 

(Es ging um das Best-Konto)

 

Ich habe auch das Best-Konto; war nicht zur Änderung gedrängt worden.

Sollte jetzt auch den Bedingungen aktiv zustimmen.

[...]

Habe den (günstigen) Bedingungen zugestimmt.

Die Targobank scheint einen Weg gefunden zu haben (jedenfalls bei ihren Kunden mit Online-Zugang), um auf die "aktive Zustimmung" aufmerksam zu machen und zudem eine - vermutlich - hohe Zustimmungsquote zu erreichen. 

Übrigens halte ich die Bedingungen des neuen Kontomodells nicht für günstig (hätte also lieber das Best-Konto behalten), aber das ist Ansichtssache. 

Problem: Gehaltseingang (nicht: Geldeingang) 

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dev
vor 7 Stunden von Geldhaber:

 (nicht: Geldeingang) 

Mit Geldeingang hatten wohl in der Vergangenheit zu viele getrickst, in dem sie Monatlich einen Betrag X einmal durch alle Kontos geschoben hatten.

 

Wir bald bei keiner großen Bank, kostenfreie Konten oder kostenfreie Geldlagerung mehr geben.

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Maikel
Am 23.9.2021 um 22:47 von Geldhaber:

Übrigens halte ich die Bedingungen des neuen Kontomodells nicht für günstig (hätte also lieber das Best-Konto behalten), aber das ist Ansichtssache. 

Problem: Gehaltseingang (nicht: Geldeingang) 

Ich weiß nicht, welches neue Kontomodell du meinst; ich gehe davon aus, daß ich weiterhin ein Best-Konto habe.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Zahlreiche Targo-Altkunden, die bislang das schon seit sieben Jahren nicht mehr für Neuabschlüsse zur Verfügung stehende Best-Konto nutzten, erhielten im Frühjahr die Benachrichtigung, dass ihr Best-Konto in ein Plus-Konto umgestellt würde, sofern sie nicht widersprächen. Dann kam das BGH-Urteil, so dass die Zustimmungsfiktion bei Nicht-Reaktion gekippt wurde und sich die Umstellung dadurch hinausschob. Komplett wurde das Best-Kontomodell jedoch nicht abgeschafft, ich habe bei der Targo ein Best-Konto und wurde nicht informiert, in ein Plus-Konto umgestellt zu werden.

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber
Am 26.9.2021 um 16:23 von Maikel:

Ich weiß nicht, welches neue Kontomodell du meinst; ich gehe davon aus, daß ich weiterhin ein Best-Konto habe.

Ja, wenn Du nicht aktiv einer Umstellung zugestimmt hast, bist Du weiterhin im Best-Kontomodell. Das hat der BGH so entschieden. 

Keine Ahnung, warum Du und @Belgiennoch nicht zur Umstellung auf das Plus-Konto aufgefordert wurdet. Vermutlich wird das aber noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 

(Eine Gegenüberstellung der Konditionen findet sich in Posts #102, 103 u. #111.) 

 

 

Allerdings ist es so, dass ich die Meldung, die im Online-Banking angezeigt wird, nicht richtig gedeutet hatte.

Inzwischen wurde der Text aber auch verändert (vgl. Post #154): 

targobank2.thumb.png.e311d50fbf2d0030ab508e46324adb53.png

Vorletzter Absatz:

Zitat

Wichtig: Ab dem 04.10.2021 wird Ihre Rückmeldung beim Login in das Online-Banking zwingend erforderlich. Egal wie Sie sich entscheiden, Ihr Online-Banking bleibt wie gewohnt für Sie nutzbar.

[Neuer Text hervorgehoben] Online-Banking wird also nicht gesperrt. @Ramsteinhatte also Recht. 

Wer nicht zustimmt, muss aber wohl mit Kündigung rechnen. 

 

Noch nicht ganz klar ist mir, zu was man nun eigentlich zustimmt bzw. was ist Zustimmung bewirkt: 

Zitat

Aufgrund des BGH-Urteils benötigen wir Ihre Zustimmung zum aktuellen Stand unserer Geschäftsbedingungen und zu unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Es bleibt dabei: An den Ihnen zuletzt mitgeteilten Preisen und Leistungen ändert sich nichts.

[Neuer Text hervorgehoben] Man stimmt also dem aktuellen PLV (und AGB) zu, aber es ändert sich nichts? Was sind denn die "zuletzt mitgeteilten Preise und Leistungen"? Die vom Best- oder die vom Plus-Konto?

 

 

Edit: Lesen bildet. Und in die Postbox schauen auch! :) Ich hatte die Dokumente v. 10.9.21 übersehen. Jetzt verstehe ich auch die Posts #159 u. #160. 

Die Targobank hat ein zusätzliches PLV geschickt, das "alte" Kontomodelle u.a. das Best-Konto enthält. - Das wurde zuletzt mitgeteilt und dem soll ich offenbar zustimmen. DAS kann (und werde) ich natürlich tun, denn dann ändert sich ja tatsächlich nichts. 

 

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Targobank ihr Vorhaben auf das Plus-Konto umzustellen, dauerhaft aufgibt, aber bis auf weiteres bleibt es anscheinend beim Best-Konto für Bestandskunden. 

Abzuwarten und im Frühjahr 2021 nicht gleich zuzustimmen, hat sich also gelohnt! Das BGH-Urteil kam gerade noch rechtzeitig für mich. :thumbsup:

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber

Ich hatte innerhalb der Frist zugestimmt und bin weiterhin im "Best"-Kontomodell. Dem BGH sei Dank! 

 

 

Anderes Thema: 

Kürzlich kam eine neue Girocard - weiterhin mit V-Pay (Visa). Das ist doch erfreulich! 

 

Maestro hingegen - darauf setz(t)en viele andere Banken und Sparkassen - lässt Mastercard auslaufen: Keine Maestro-Funktion mehr für Girokarten (Verbraucherzentrale) Naht das Ende der Girocard? (Tagesschau) 

 

Die Girocard der Targobank scheint gut für den Einsatz in Schweden zu sein: https://www.targobank.de/de/download/Preisubersicht.pdf (S. 8) 

Zitat

Entgelte für den Einsatz der Karte im Ausland

Innerhalb des Euroraums                                                                                     Kostenlos

Außerhalb des Euroraums (ausgenommen sind Transaktionen in Euro              1,75 % vom Betrag, mindestens 1,50 EUR

im Europäischen Wirtschaftsraum1 sowie in schwedischen Kronen und

rumänischen Leu)

[Hervorhebung (kursiv) durch mich] 

Die 1,75 % für den Auslandseinsatz fallen bei Zahlungen in schwedischen Kronen offenbar nicht an. 

 

Edit:

Zitat

Fremdwährungsumrechnung beim Auslandseinsatz der Debitkarte (girocard V PAY)

Beim Einsatz der Debitkarte (girocard V PAY) im Europäischen Wirtschaftsraum in einer anderen Währung als Euro (Fremdwährung) rechnet die Bank nach dem jeweils letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank zzgl. 2 % ab. [...]

2 % sind allerdings sehr viel. Also doch nicht so gut.

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earningpower

Neue Art der Kundenorientierung:

 

Ich suche und finde die Jahressteuerbescheinigung nicht im Onlineportal. Rufe dort an, klicke und wähle mich mühsam durch die Telefonhotline und am Ende sagt man mir, dass sie Sonntags sich um sowas nicht kümmern und mir deshalb nicht sagen können wie ich diese Online finde. Aber ich könne morgen wieder anrufen.

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dev

Oben rechts auf Dokumente > Reiter "Sonstige Dokumente" > Links "Steuern"

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earningpower
vor einer Stunde von dev:

Oben rechts auf Dokumente > Reiter "Sonstige Dokumente" > Links "Steuern"

Da ist keine Jahressteuerbescheinigung.

Screenshot ist anbei:

 

 

targobanksteuerdesaster.png

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dev

Bei mir schon:

 

12-12-_2021_14-43-06.thumb.jpg.e7e574c48f76609cd6434b5d789af800.jpg

 

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earningpower

Saftladen.

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odensee
vor 43 Minuten von earningpower:

Saftladen.

Liegt eventuell eine NV-Bescheinigung vor?

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earningpower

Nein, laut Internetrecherche muss man bei denen diese Steuerbescheinigung beantragen. Kommt mir schon komisch vor. Überall sonst gibt es das ja automatisch. Kleine Chance gibt es, dass sie mir das Anfang des Jahres per Post geschickt haben, aber das finde ich alles morgen raus.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 26 Minuten von earningpower:

Nein, laut Internetrecherche muss man bei denen diese Steuerbescheinigung beantragen. .

Ich erhalte jedes Jahr im Februar von der Targo automatisch, d.h. ohne dass ich mich je darum aktiv kümmern musste, eine Steuerbescheinigung ins Online-Postfach eingestellt. Auch in Jahren, in denen keine Steuern abgeführt wurden. Vorbildliches Handling durch die Targo.

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kleinerfisch

Ich bin seit 2020 bei der Targo und musste dieses Jahr auch beantragen. Habe dann gesagt, dass ich sie jedes Jahr brauche. Bin gespannt, ob das klappt.

vor 37 Minuten von earningpower:

Nein, laut Internetrecherche muss man bei denen diese Steuerbescheinigung beantragen. Kommt mir schon komisch vor. Überall sonst gibt es das ja automatisch.

Nein, nicht überall. Viele Banken, gerade Sparkassen und Volksbanken wollen sogar auf Anfrage keine erstellen, wenn wegen FSA keine Steuern auf Erträge gezahlt wurden.

vor 4 Stunden von earningpower:

am Ende sagt man mir, dass sie Sonntags sich um sowas nicht kümmern

Ich nehme an, die Person wusste es schlicht nicht und hat Dich abgewimmelt. In solchen Fällen rufe ich einfach nochmal an und hoffe, auf einen anderen, kundigeren "Helfer" zu treffen.

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